Redaktions­statut

Die karla Magazin gGmbH ist eine gemeinnützige GmbH, die die Trägerschaft für den Betrieb des Online-Magazins karla-magazin.de bildet.

Das Redaktionsstatut des karla Magazins regelt einerseits die Zusammenarbeit zwischen Redaktion, Geschäftsleitung und Gesellschafter:innen andererseits journalistische und redaktionelle Fragen zur Sicherung der Qualität und der journalistischen Freiheit.

Stand: 01. September 2022

Redaktionelle Grundsätze

Wofür karla steht

  1. Das karla Magazin ist ein überparteiliches, unabhängiges Online-Magazin. karla steht für recherchegetriebenen, themenzentrierten und faktenbasierten Lokaljournalismus. Wir wollen Hintergründe erklären und Zusammenhänge aufzeigen. Wir arbeiten konstruktiv und lösungsorientiert. Partizipation ist ein wesentlicher Teil unserer Arbeit. Für und mit unserer Community erarbeiten wir die relevanten Themen der Konstanzer Stadtgesellschaft.
  2. Wir schwingen nicht den moralischen Zeigefinger, sondern wir versuchen Lösungen aufzuzeigen, die jenseits von Ideologien liegen. Wir sind überzeugt, dass man die Welt heute nur verstehen kann, wenn man sie aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Unsere Arbeit soll genau diese Multiperspektivität widerspiegeln. Bei uns gibt es keine einfachen Antworten.
  3. Themen und deren Aufbereitung bestimmt die Redaktionsleitung, nicht die Geschäftsführung und die Gesellschafter:innen. Die Redaktion ist keinen Einzelpersonen, politischen Parteien, Unternehmen, Institutionen, öffentlichen Einrichtungen, Lobbys oder religiös und ideologisch orientierten Gruppen verpflichtet oder mit ihnen verbunden.
  4. Grundsätzlich gilt: Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen dürfen durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Die inhaltliche Verantwortung für das Magazin liegt bei der Redaktionsleitung des karla Magazins.
  5. Autorinnen und Autoren, die für das karla Magazin tätig sind, anerkennen die redaktionellen Grundsätze des Redaktionsstatut auch für sich als bindend.

Wie wir arbeiten

  1. Unsere Redaktion sowie Autorinnen und Autoren sind der wahrheitsgetreuen, fairen Berichterstattung verpflichtet.
  2. Die Informationen, die unseren Beiträge zugrunde liegen, prüfen wir mit der, den Umständen gebotenen, Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt. Wir geben sie wahrheitsgetreu wieder.
  3. Wir veröffentlichen nach dem Grundsatz: „Wir müssen nicht immer die erste Geschichte zu einem Thema schreiben, aber wir wollen immer die fundierteste Geschichte zu einem Thema schreiben.“
  4. Im Rechercheprozess bilden wir Arbeitshypothesen, aber wir recherchieren ergebnisoffen.
  5. Für jede unserer Veröffentlichungen gilt mindestens das 4-Augen-Prinzip: Jede:r Autor:in hat die Pflicht, sein Stück inhaltlich und stilistisch kritisch von einer karla-Kolleg:in checken zu lassen. Wir diskutieren in der Redaktion untereinander offen.
  6. Bei einer Berichterstattung über einen Streitfall gehört es zur journalistischen Sorgfaltspflicht, allen Parteien die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sollte eine Partei eine Stellungnahme verweigern, vermerken wir das entsprechend in unseren Beiträgen.
  7. Meinungsbeiträge müssen sich erkennbar von der übrigen redaktionellen Berichterstattung unterscheiden. Externes Sponsoring von Reisen und Recherchen machen wir transparent. Wir akzeptieren in unserer Funktion als karla-Journalist:innen keine Vergünstigungen oder sonstigen materiellen Vorteile.
  8. karla-Journalist:innen machen keine PR.
  9. Medienmitteilungen müssen als solche gekennzeichnet werden, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden.
  10. Unbeteiligte Dritte erhalten keine Informationen über unsere Recherchen.

Transparenz in unserer Arbeit

  1. Wir bemühen uns um eine größtmögliche Transparenz unseres Arbeitsprozesses. Zu investigativen Geschichten veröffentlichen wir beispielsweise Making-ofs. In öffentlichen Werkstattgesprächen berichten wir zudem regelmäßig über unsere Arbeit.
  2. Wir machen die jeweilige Grundlage einer Tatsachenbehauptung gegenüber unseren Lesern so weit wie irgend möglich transparent. Wir veröffentlichen soweit es geht auch die Dokumente und Daten, auf die unsere Stücke basieren. Sind die Quellen öffentlich, verlinken wir sie in unseren Beiträgen.
  3. Wir verschweigen gegenüber unseren Lesern keine Informationen, die gegen die von uns getätigten Bewertungen und Schlussfolgerungen sprechen.
  4. Sollten Beiträge trotz aller Sorgfalt und Vorsicht fehlerhaft sein, veröffentlichen wir eine Richtigstellung, entschuldigen uns und erklären transparent, wie es zu dem Fehler gekommen ist.
  5. Wir bekennen uns zu den Standards des Kodex des Deutschen Presserates.
  6. Wir veröffentlichen nur Informationen, die auf mindestens einer der folgenden Grundlagen beruhen: (1) Ein schriftliches Dokument in unserem Besitz, das aus glaubwürdiger Quelle stammt. (2) Ein von uns selbst analysierter Datensatz, der aus glaubwürdiger Quelle stammt. (3) Die Auskunft einer glaubwürdigen und für das jeweilige Themengebiet nachweislich kompetenten Person.

Stifter:innen & Spender:innen

Glaubwürdigkeit ist ein hohes Gut im Journalismus. Als glaubwürdig werden wir wahrgenommen, wenn dieselben Maßstäbe, nach denen wir andere journalistisch und kritisch beurteilen, auch für uns selbst gelten. Deshalb: Wir veröffentlichen alle eingehenden Zuwendungen und Spenden. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zeitnah. Zudem macht unser jährlicher Geschäfts- und Tätigkeitsbericht unsere Arbeit transparent.

Auf dieser Grundlage gelten folgende Regeln:

  1. Alle Spenden und Zuwendungen über 1000 Euro werden grundsätzlich veröffentlicht. Spenden und Zuwendungen von institutionellen Geldgeberinnen und Geldgebern, die nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sind, nehmen wir nicht an. Alle Spenden und Zuwendungen von privaten Personen werden mit Namen und Höhe des Betrags in Form einer Spendenliste regelmäßig an die Gesellschafterversammlung zur Genehmigung übergeben. Alle eingegangenen Beträge werden in Summe veröffentlicht. Mit Zustimmung eines Spenders oder einer Spenderin kann der Name veröffentlicht werden.
  2. Anonyme Spenden und Zuwendungen über 1000 Euro werden grundsätzlich nicht angenommen.
  3. Wir behalten uns vor, Spenden und Zuwendungen von Geldgeberinnen und Geldgebern abzulehnen, deren ethische Grundsätze wir nicht teilen.
  4. Geldgeberinnen und Geldgeber haben ausnahmslos keinen Einfluss auf redaktionelle Inhalte, Recherchen oder jedwede anderen Entscheidungen der karla-Redaktion und ihrer Autorinnen und Autoren.
  5. Wir legen mögliche Interessenkonflikte zwischen Geldgeberinnen und Geldgebern und karla-Beschäftigten, karla-Gesellschafter:innen oder der karla-Redaktion offen. Stellen wir Interessenkonflikte fest, können einzelne Mitarbeiter:innen von Recherchen zu einem konkreten Projekt ausgeschlossen werden, oder ganze Recherchen von der karla-Redaktion können abgebrochen werden. Tritt dieser Fall ein, legen wir es offen.