Bruch mit dem Völkerrecht?

Die CDU-Kreistagsfraktion wollte die Unterstützung der Seenotrettung an völkerrechtswidrige Bedingungen knüpfen. Nach Kritik zog sie ihren Antrag vorerst zurück. Wir blicken auf die Hintergründe.
  • Der CDU-Antrag im Kreistag Konstanz wollte die Seenotrettung von Sea-Eye an Bedingungen knüpfen, die völkerrechtlich problematisch sind.
  • Er forderte Rückführungen von Geretteten „nach Afrika oder in die Türkei“, was gegen das Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention verstößt.
  • Kritik kam von Expert:innen und aus der Zivilgesellschaft, die vor den gefährlichen Bedingungen in Ländern wie Libyen warnten.
  • Der Antrag wurde vorerst zurückgezogen, jedoch bleibt eine erneute Diskussion offen.
  • SPD, Grüne, Linke und ein FDP Mitglied stellten sich gegen den Antrag der CDU und warfen ihr vor, damit die Menschenrechte zu gefährden.
  • Die Mehrheit des Kreistags unterstützte die Seenotrettung trotz des Antrags. Die Aktivist:innen feierten den Erfolg.

2018 erklärte Konstanz unter Oberbürgermeister Uli Burchardt (CDU) die Stadt zum sicheren Hafen für Geflüchtete. Es war ein Zeichen der Solidarität. Fünf Jahre später stellt ein CDU-Antrag diese Solidarität infrage. Der Kreistag sollte am 9. Dezember über einen Antrag der CDU-Fraktion beraten, der die Unterstützung der Seenotrettungsorganisation Sea-Eye an die Bedingung knüpft, gerettete Geflüchtete nicht nach Europa, sondern „nach Afrika oder in die Türkei“ zurückzubringen.

Konkret bedeutet das: Die CDU-Fraktion fordert eine zivile Seenotrettungsorganisation dazu auf, das Völkerrecht zu brechen. Dieser Antrag wirft grundlegende rechtliche und moralische Fragen auf, die wir uns im Folgenden genauer anschauen. 

Seit Dezember 2019 unterstützt der Kreistag Konstanz die zivile Seenotrettungsorganisation Sea-Eye mit 10.000 Euro im Jahr. Im Haushalt des Landkreises macht das einen marginalen Anteil des Jahresbudgets aus. Gleichzeitig ermöglichen diese Mittel Rettungseinsätze im Mittelmeer und die Instandhaltung des Rettungsschiffes „Alan Kurdi”. 

Im Rahmen der Interkulturellen Woche 2021 wurde auf das Schicksal von Geflüchteten auf dem Mittelmeer und die zivilgesellschaftliche Seenotrettung aufmerksam gemacht. Am Ufer des Bodensees wurde aus über 300 Rettungswesten das Wort „Würde“ gebaut und im Wasser verankert. | Foto: Jürgen Weber und Leo Fleischmann

Die völkerrechtliche Problematik: Ein Verstoß gegen internationale Verpflichtungen

Die Forderung der CDU, Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie Sea-Eye dazu zu drängen, Geflüchtete in unsichere Länder zurückzubringen, widerspreche den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland und die internationale Gemeinschaft eingegangen sind. Kilian Umbach, Jurist und Vorstand in der Refugee Law Clinic Konstanz, erklärt: 

„Das Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention verbietet es, Menschen in Länder zurückzuschicken, in denen ihnen Folter oder Verfolgung droht. Das gilt insbesondere für Länder wie Libyen, wo Schutzsuchende einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind.“ Umbach stellt klar, dass der Antrag der CDU in direktem Widerspruch zu diesem Prinzip stehe, da er Rückführungen in Staaten anordnet, in denen Menschenrechte nicht gewährleistet sind.

Die Refugee Law Clinic Konstanz e.V. ist ein studentischer Verein an der Universität Konstanz, der von Jurastudierenden und Doktorand:innen gegründet wurde. Sie bietet kostenlose Rechtsberatung für Geflüchtete und Migrant:innen an, insbesondere in den Bereichen Asyl- und Aufenthaltsrecht. Ziel ist es, Betroffene über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und sie im Asylverfahren zu unterstützen. Die Beratungen finden samstags im Café Mondial statt und stehen ohne Termin offen. 

Der Verein wurde 2016 gegründet und hat sich seitdem als wichtige Anlaufstelle für Geflüchtete in Konstanz etabliert. Im Jahr 2018 erhielt die Refugee Law Clinic Konstanz e.V. als Hochschulgruppe den Universitätspreis für besondere Leistungen in Forschung, Lehre und Weiterentwicklung.

Der Antrag widerspreche auch dem UN-Seerechtsübereinkommen. Dieses Abkommen legt fest, dass Menschen in Seenot – unabhängig von ihrer Herkunft – unverzüglich gerettet und an den nächstgelegenen sicheren Hafen gebracht werden müssen. Im nordafrikanischen Land Libyen, das in der Realität am häufigsten zum Rückführungsziel wird, sind diese Bedingungen nicht erfüllt. Umbach ergänzt:

„Es ist völkerrechtlich inakzeptabel, Menschen in solche gefährlichen Zustände zurückzuführen, nur um einer politischen Agenda zu folgen.“

Kilian Umbach ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht von Professor Daniel Thym, LL.M. (London). | Foto: Sophie Tichonenko

Diese Rückführungen würden laut Umbach nicht nur gegen das UN-Seerechtsübereinkommen-Konvention verstoßen, sondern auch die  Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen, die in Artikel 3 festschreibt, dass niemand der Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf.

Auf Anfrage von karla reagieren sowohl Bernd Häusler (CDU), Oberbürgermeister von Singen und Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion, als auch Uli Burchardt, Oberbürgermeister von Konstanz und 1. Stellvertretender Vorsitzender der Kreistagsfraktion, auf die Vorwürfe und Kritik. Doch ihre Aussagen werfen zusätzliche Bedenken auf. 

Bernd Häusler argumentiert, dass der Antrag der CDU nicht gegen das internationale Recht verstoße. „Ihre Annahme ist falsch“, sagt Häusler und weist darauf hin, dass es in der Nähe von Libyen auch Staaten gebe, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben hätten. Laut Häusler gehe die Kritik in Bezug auf Libyen daher ins Leere. 

Im Jahr 2024 sind im Mittelmeer mindestens 1.993 Menschen bei dem Versuch gestorben, nach Europa zu fliehen. Diese Zahl bezieht sich auf den Zeitraum bis zum 28. November 2024. 

Seit 2014 sind insgesamt rund 30.898 Geflüchtete im Mittelmeer ertrunken. Die Daten stammen von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und werden regelmäßig aktualisiert, um die aktuelle Situation der Migration und der damit verbundenen Risiken zu dokumentieren.

Berichte und Dokumentationen von Amnesty International, der UNHCR (UN-Flüchtlingshilfe), Human Rights Watch und anderen Menschenrechtsorganisationen, die regelmäßig über die Zustände in Libyen und die Rückführung von Schutzsuchenden aus dem Mittelmeer berichten, zeigen: Wenn Menschen beim Versuch, über das Mittelmeer nach Europa zu fliehen, nach Libyen zurückgebracht werden, sind sie häufig schwerwiegende Misshandlungen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. 

Viele landen in überfüllten, schlecht geführten Internierungslagern, wo sie gefoltert, sexuell missbraucht und zur Zwangsarbeit gezwungen werden. Waffenhandel und Kriminalität durch bewaffnete Gruppen stellen eine ständige Bedrohung dar. Zudem gibt es keinen Zugang zu Rechtsschutz oder Gesundheitsversorgung, was die Lage der Betroffenen weiter verschärft. Viele von ihnen sind gezwungen, erneut zu fliehen, da sie in Libyen keine sichere Perspektive finden.

Wahlkampf auf dem Rücken von Schutzsuchenden?

Ist der CDU-Antrag politisch motiviert? Zwei Wochen nach dem Ampel-Aus stellte die CDU am 21. November ihren Antrag, den sie bereits im Sozialausschuss angekündigt hatte. Die Forderung nach Begrenzung der Seenotrettung wird als Instrument gegen „illegale Migration“ dargestellt. In der öffentlichen Diskussion wird häufig behauptet, dass die Arbeit von NGOs wie Sea-Eye den „Pull-Faktor“ verstärke, der Geflüchtete in den Mittelmeerraum ziehe. 

Diese Argumentation wurde in den vergangenen Jahren von Expert:innen mehrfach widerlegt, unter anderem von der Universität Potsdam, dem European University Institute und dem Italian Institute of International Policy Studies. Umbach erklärt: „Es gibt keine Belege dafür, dass Seenotrettung Migration fördert. Vielmehr ist Migration durch politische, wirtschaftliche und ökologische Bedingungen in den Herkunftsländern bedingt. Wenn Menschen in Seenot gerettet werden, dann wird das getan, um Leben zu retten, nicht um Migration zu fördern.“

Uli Burchardt, Oberbürgermeister von Konstanz, erklärt, dass es seiner Ansicht nach um Symbolpolitik gehe. „Wenn es wirklich nur um die Rettung von Menschenleben ginge, dann müssten wir sofort auf 100.000 oder auf eine Million Euro erhöhen“, so Burchardt. Er verdeutlicht, dass es in Konstanz nicht darum gehe, die Verantwortung für Seenotrettung allein auf die Kommunen abzuwälzen. 

Realität auf dem Mittelmeer: zerstörte, beschädigte oder gesunkene Schlauchboote, die zu weitern Todesfällen führen. | Foto: Fabian Heinz

Jedoch könnte man argumentieren, dass diese Summe durchaus einen praktischen Beitrag zur Lebensrettung leistet und dass der Verzicht darauf angesichts der katastrophalen Situation im Mittelmeer eine Haltung widerspiegelt, die die Verantwortung auf andere schiebt. 

Burchardt fährt fort: „Es ist nicht die Aufgabe des Landkreises, die Aufgabe von Staaten und internationalen Strukturen zu übernehmen“, so Burchardt. Zugleich bleibt Burchardt dabei, dass er sich gegen die Weiterführung der Finanzierung privater Seenotrettungsorganisationen wie Sea-Eye aus öffentlichen Mitteln ausgesprochen habe.

„Ich betrachte diese Form der privaten Seenotrettung als mitverantwortlich für das Entstehen von kriminellen Schlepperstrukturen“, erklärt er.

Der Antrag der CDU stützt sich also auf eine These, die wissenschaftlich und rechtlich weithin widerlegt ist, und missachtet die wahren Ursachen der Migration. Die Instrumentalisierung der Asyldebatte zur politischen Profilierung, die in diesem Antrag steckt, stellt eine Vereinfachung dar, die die tatsächlichen humanitären Herausforderungen ignoriert. 

Kritik von SPD, Grünen, Linken und FDP

Die Reaktionen auf den Antrag fallen eindeutig aus: Rosa Buss, Bundestagskandidatin der Grünen bezieht Stellung: „Die lokale CDU verabschiedet sich mit diesem Antrag aus der demokratischen Mitte. Kurz vor Weihnachten lässt die Kreistagsfraktion nicht nur jegliche christliche Nächstenliebe missen, sondern bewegt sich auch gefährlich nah an rechtspopulistischen Positionen.“ Sie warnt zudem vor den langfristigen politischen Folgen dieses Vorstoßes. „Menschen in Seenot zu retten, ist keine Frage der Parteipolitik, sondern der Einhaltung internationaler Verpflichtungen“, sagt Buss.

Rosa Buss ist Sprecherin des Sozialausschusses im Kreistag. | Foto: Privat

Auch Lars Hofmann, Bundestagskandidat der Linken, bezeichnet den Antrag in einer Pressemitteilung als „Dokument der Unmenschlichkeit“. Er sieht in der Forderung nach Rückführungen in unsichere Drittstaaten eine bewusste Anbiederung an rechtspopulistische Positionen. „Indem die CDU Geflüchtete in den Fokus ihrer politischen Agenda rückt und sie als Bedrohung darstellt, ignoriert sie die Ursachen von Flucht und Migration und spielt mit den Ängsten der Bevölkerung“, so Hofmann.

Zahide Sarikas (SPD) erklärt in ihrem Redebeitrag während der Sitzung, dass der Antrag der CDU zurückgewiesen werden müsse, da er von den Rät:innen verlange, Sea-Eye zu völkerrechtswidrigen Zurückweisen zu zwingen. Weiterhin zählt sie die verschiedenen Gesetzesbrüche auf, welche die Zustimmung zu diesem Antrag mit sich ziehen würden – „selbst in Melonis Italien.“ 

Die FDP steht im Kreistag mehrheitlich hinter dem CDU-Antrag. Nicht aber Manfred Hensler. Im Gespräch mit dem Südkurier erklärt er:

„Man muss sich das ganz konkret vorstellen: da wird jemand aus Seenot im Mittelmeer gerettet und dann geht‘s wieder zurück nach Libyen, vielleicht genau in das Lager, in dem derjenige bereits geschlagen und gedemütigt wurde. Es ist ein unwürdiges Papier.“

Kilian Umbach sieht die politische Dimension dieses Antrags als besonders problematisch: „Es ist bezeichnend, dass eine lokale politische Fraktion auf der Ebene des Landkreises Konstanz derart gravierende Aussagen trifft. Wir dürfen nicht zulassen, dass lokale Politik auf Kosten von Menschenrechten und internationalen Verpflichtungen gemacht wird.“

Auch hierzu bezieht Bernd Häusler Stellung und betont, dass die Forderung der CDU nicht mit rechtspopulistischer Rhetorik gleichzusetzen sei. „Diese Vorwürfe werden gegen die CDU bei jeder kontroversen Meinung im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik erhoben“, sagte Häusler, „ihre Einschätzung ist falsch.“

Zum Vergleich: Im Oktober 2023 wurde im Bundestag ein Antrag der AfD diskutiert, in dem die Partei einen Stopp der staatlichen Förderung für zivile Seenotrettung forderte. Die AfD erklärte, dass für sie richtige Seenotrettung bedeute, Schiffbrüchige in den nächsten sicheren Hafen zu bringen und nicht, Menschen „über hunderte von Kilometern übers Mittelmeer zu schippern“, nachdem man vorher einen Treffpunkt ausgemacht habe, an dem die „vorsätzlich in Seenot gebrachten“ Boote von den Rettungsschiffen übernommen würden.

„Europa sieht weg, wir fahren hin“, „Seenotrettung im Mittelmeer“ oder „Mensch lässt Mensch nicht ertrinken“ steht auf den Fahnen und Plakaten der Aktivist:innen, die ihre Empörung beim öffentlichen Teil der Kreistagssitzung demonstrieren. | Foto: Sophie Tichonenko

Widerstand aus der Zivilgesellschaft

Während Häusler der Auffassung ist, dass der Antrag der CDU keine völkerrechtlichen Verstöße aufweise, sehen Kritiker:innen die Forderung als einen Bruch mit den internationalen Verpflichtungen und eine Gefährdung der humanitären Arbeit. Der Antrag hat nicht nur in politischen Kreisen und überregionalen Medien wie der Süddeutschen Zeitung, sondern auch in der Zivilgesellschaft für Empörung gesorgt. 

„Beim Lesen des Dokuments wird deutlich, dass sich die Verfasser:innen weder mit der geltenden Gesetzgebung noch mit der aktuellen Situation im Mittelmeer beschäftigt haben. Wir werden uns selbstverständlich weiterhin an die Gesetze halten und lehnen eine Unterstützung durch den Landkreis Konstanz unter diesen menschenrechtswidrigen Bedingungen entschieden ab“, teilt Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e.V. mit. 

Vor der Kreistagssitzung am 9. Dezember 2024 riefen zahlreiche Vereine, Initiativen und Aktivist:innen daher zu einer Demonstration auf, um gegen die Forderungen der CDU zu protestieren. Mehr als 30 Protestierende kamen zusammen und zeigten bei der Sitzung ihre Botschaften auf Fahnen und Plakaten.

Mit dem durchgestrichenen C in CDU verweisen die Aktivist:innen darauf, dass ihnen das „christliche“ in den politischen Inhalten der Union fehle. | Foto: Sophie Tichonenko

Verwirrung im Kreistag

Zur Diskussion dieses Antrags kam es jedoch gar nicht. Kurz vor der Sitzung hatte die CDU beschlossen, ihren Antrag im Sozialausschuss noch einmal zu prüfen. Unter den Aktivist:innen, aber auch unter den Politiker:innen der Linken, Grünen oder der SPD sorgte das zunächst für Verwirrung. Die Redebeiträge von Rosa Buss (Grüne), Zahide Sarikas (SPD) und Sibylle Röth (Linke) fanden dennoch Platz. 

Die Sprecherinnen appellierten darin an die Mitglieder des Kreistags, sich im Sinne der Menschenwürde und des geltenden Völkerrechts für die Weiterführung der Unterstützung von Sea-Eye zu entscheiden. Die Abstimmung bestätigte die Unterstützung der zivilen Seenotrettung ohne die Forderungen der CDU – eine Mehrheit stimmte dafür, drei enthielten sich und 14 Räte stimmten dagegen (CDU, FDP und AfD). Die Aktivist:innen verließen den Saal erleichtert und überzeugt, dass ihr Protest Wirkung gezeigt habe.

Über politische Verantwortung

Obwohl die CDU ihren ursprünglichen Antrag zurückgezogen hat, bleibt abzuwarten, was die nächste Sitzung des Sozialausschusses bringt. Denn Bernd Häusler macht in der Sitzung klar:

„Wir ziehen den Antrag nicht zurück. Wir wollen das inhaltlich nochmal im Sozialausschuss diskutieren und dann erneut in den Kreistag bringen.“ 

Der Antrag der CDU im Kreistag Konstanz beleuchtet die politische Verantwortung jeder Entscheidung. Kilian Umbach fasst zusammen: „Seenotrettung und das Recht auf eine individuelle Asylprüfung sind Pflichten für alle Mitgliedstaaten der EU. Dieser Antrag greift rechtspopulistische Rhetorik auf und dessen Umsetzung würde gegen geltendes Recht verstoßen.“