Das Foto zeigt einen Recup.

„Ein Pfandsystem in der Gastronomie einzuführen, ist doch ruckzuck gemacht.“

Die neue Mehrwegalternativpflicht gilt seit dem 1. Januar 2023. Martina Vogl vom Voglhaus ist schon seit Jahren Verfechterin von Mehrweggeschirr. Andere Betriebe müssen sich nun umstellen. Welchen Herausforderungen stehen die Konstanzer Gastronom:innen gegenüber und für wen gilt was?

Wenn am Sonntagabend der Kühlschrank leer ist, geht man schon mal gern zum Lieblingsrestaurant und holt sich was zum Mitnehmen, um auf der Couch gemütlich in den Tatortabend zu starten. Wo früher Einweg-Kunststoffbehälter die Regel waren, müssen nun auch nachhaltige Alternativen angeboten werden. Diese dürfen aber nicht teurer sein als die Einwegverpackungen. Hintergrund für die neue EU-Regelung zur Einwegkunststoffrichtlinie ist vor allem der Umweltschutz: Im Jahr 2021 wurden laut Statistischem Bundesamt Destatis gut 766.200 Tonnen Kunststoffabfälle aus Deutschland exportiert. Die neue Pflicht beinhaltet außerdem, dass die Gastronom:innen ihre Kunden auf die Alternative aktiv hinweisen müssen.

Unter die Mehrwegalternativpflicht fallen Kunststoffverpackungen und Einweggetränkebecher. Die Richtlinie gilt für alle Gastronomiebetriebe in Deutschland. Dazu gehören auch Veranstalter:innen, die Catering anbieten und Events organisieren. Ausgenommen von der Pflicht sind Betriebe, deren Fläche kleiner als 80 Quadratmeter ist und die maximal fünf Angestellte haben. Beide dieser Kriterien müssen für die Ausnahme gewährleistet sein. Für Ketten wie Bahnhofsbäckereien gilt die Ausnahme laut Bundesumweltministerium auch dann nicht, wenn sie weniger als fünf Angestellte haben. Bäckereien haben aber die Möglichkeit, in von den Kund:innen selbst mitgebrachte Behältnisse zu füllen.

Das Voglhaus macht’s vor

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