Zwischen Schutz und zusätzlicher Belastung 

Konstanz, Frühjahr 2021: Hannah K. erlebt schwere sexualisierte Gewalt und erstattet Anzeige. Ihr Weg von der Klinik über die Polizei bis vor Gericht zeigt, wie wichtig traumasensible Abläufe sind und wie schnell Institutionen Betroffene zusätzlich belasten können.

von Deborah Wiegand & Sophie Tichonenko

Illustration: Sophia Bogdahn

Hinweis: Der folgende Text behandelt sexualisierte Gewalt, Retraumatisierung sowie belastende Erfahrungen im Umgang mit Klinik, Polizei und Justiz. Es werden auch Victim Blaming und Gerichtsverläufe beschrieben. Bitte lies nur weiter, wenn du dich damit sicher fühlst.

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Konkrete Unterstützung und Hilfe für Frauen, die von körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind
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„Es kann nicht sein, dass da schon Steine liegen.“

Hannah K.

Hannah K. heißt im echten Leben anders. Um sie und ihr Umfeld zu schützen, haben wir ihren Namen geändert. Sie lebt in Konstanz und hat sich dazu entschieden, ihre Geschichte zu erzählen. Hannah K. will nicht, dass das, was ihr nach der Tat passiert ist, als unglücklicher Einzelfall abgetan wird. Im Frühjahr 2021 wurde sie vergewaltigt. Danach beginnt für sie der Weg durch Anlaufstellen, Formulare, Aussagen, Wartezeiten und Rückfragen. 

„Ich hatte ab dem Zeitpunkt der Tat Angst, verurteilt zu werden. Angst, nicht ernst genommen zu werden. Ich habe mich geschämt. Aber nach Abschluss des Prozesses und anlässlich der aktuellen Begebenheiten, will ich nicht mehr schweigen. Ich will dieses Unverständnis nicht mehr allein aushalten müssen.“

Hannah K.

Gestärkt von Sätzen wie „Die Scham muss die Seite wechseln“ (Gisèle Pelicot) und öffentlichen Debatten darüber, wie sexualisierte Gewalt in Verfahren verhandelt wird (Fall in Löwen, Belgien 2025), wandte sich Hannah K. 2025 an das karla Magazin mit der Bitte, ihren Fall zu erzählen. Damit Schuld, Scham und Angst nicht länger bei den Betroffenen abgeladen, sondern dort verortet werden, wo sie hingehören – bei den Tätern und den strukturellen Ursachen, die sie schützen.

Gisèle Pelicot wurde über zehn Jahre hinweg von ihrem Ex-Ehemann Dominique Pelicot systematisch betäubt, vergewaltigt und anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten. Die unzähligen Vergewaltigungen wurden vom Täter anhand mehrerer tausend Video- und Fotoaufnahmen dokumentiert und in Online-Foren verbreitet. Dominique Pelicot wurde 2024 vor Gericht schuldig gesprochen und zu einer Höchststrafe von 20 Jahren Haft verurteilt. Es wurden 51 weitere Täter identifiziert, die ebenfalls zu Haftstrafen von mehreren Jahren verurteilt wurden. Weitere Täter oder die Zahl der Zuschauenden sind nicht bekannt. Der Fall macht sichtbar, wie gesellschaftliche Strukturen sexualisierte Gewalt normalisieren und damit Übergriffe verharmlosen und tolerieren.

2025 wird ein 24-jähriger Medizinstudent aus Löwen (Belgien) für die Vergewaltigung einer Kommilitonin verurteilt. Von einer Strafe wird allerdings abgesehen und das Urteil wird zur Bewährung ausgesetzt. Gründe dafür seien sein sauberes Strafregister, sein Alter und, dass er ein begabter und angesehener Mann sei.

Wir erzählen die Geschichte chronologisch, weil die strukturellen Fragen daran am deutlichsten sichtbar werden. Der Ausgangspunkt ist die Tat in jener Frühlingsnacht 2021. Der Text behandelt nicht die Frage nach der Ursache sexualisierter Gewalt und was ein System braucht, um sie zu verhindern. Stattdessen liegt der Fokus auf den Institutionen, denen Betroffene typischerweise begegnen, wenn sie nach sexualisierter Gewalt Hilfe suchen. Zuerst das Krankenhaus, wo medizinische Versorgung und mögliche Beweissicherung zusammenkommen. Danach die Polizei, die aufnimmt, fragt, bewertet und weiterleitet. Schließlich die Justiz, in der sich entscheidet, was als beweisbar gilt und wie Betroffene im Verfahren behandelt werden. In jedem Abschnitt geht es um dieselbe Kernfrage: Was braucht ein System, damit es nach sexualisierter Gewalt schützt und unterstützt, statt zusätzliche Hürden aufzubauen?

Infografik: Sophia Bogdahn

Teil 1: Im Krankenhaus

Wie eine traumasensible Untersuchung im Klinikum theoretisch aussieht

Wer nach sexualisierter Gewalt in die Frauenklinik innerhalb des Klinikums Konstanz kommt, werde im behandelnden Team von vornherein als schwer traumatisiert betrachtet, sagt Chefarzt Andreas Zorr im Gespräch mit dem karla Magazin. Traumasensibilität bedeute für ihn deshalb vor allem: Zeit, Ruhe und ein Vorgehen, das die Patientin jederzeit kontrollieren kann. Zugleich gehe es „mit Einverständnis der Patientin“ um eine sorgfältige Dokumentation und Spurensicherung, damit Befunde im Fall einer Anzeige später auch vor Gericht kommen können. Die Untersuchung finde grundsätzlich zu zweit statt: Ein:e Assistenzärzt:in und jemand aus dem Oberärzt:innen-Team sind dabei. Außerdem sei „immer zumindest eine Frau im Raum“.

Vieles beginne schon vor der eigentlichen Untersuchung: Falls die Polizei die Informationen zur Tat bereits aufgenommen habe, lese das Team diese nach eigenen Aussagen zuerst durch, „damit wir nicht jede Frage nochmal stellen müssen“. Umgekehrt würden Informationen, die in der Klinik erhoben wurden, an die Polizei weitergegeben, um mehrfaches „Durchkauen“ zu vermeiden – auch das könne die Betroffenen retraumatisieren. Die Untersuchung selbst erfolge schrittweise und in Abschnitten. 

Zorr beschreibt ein Vorgehen, bei dem zunächst „im angezogenen Zustand“ etwa Kopf oder Hände und anschließend der entkleidete Oberkörper untersucht werden. Danach könne sich die Patientin „obenrum wieder anziehen“, es folge die behutsame Untersuchung von Genitalbereich und Beinen. Wo entkleidet werden muss, werde jeweils abgesprochen. Die gesamte Untersuchung sei völlig freiwillig und die Patientin könne „in jeder Sekunde Stopp sagen“. Nach Abschluss würden sich die beteiligten Ärzt:innen laut Zorr nochmals zusammensetzen, die Aufzeichnungen durchgehen und einen Bericht für die Polizei und spätere Verfahren erstellen.

In der Praxis: Akutsituationen, fehlendes Personal und Sensibilität, die auf der Strecke bleiben kann

Die größte Hürde für traumasensible Abläufe ist aus Sicht der Klinik nicht ein fehlender Anspruch, sondern der Klinikalltag. Betroffene kämen nicht geplant, wie in einer Sprechstunde, sondern oft akut. Gleichzeitig müsse das Dienstteam nachts und am Wochenende die gesamte gynäkologische Akutversorgung der Region abdecken. „Wenn im Kreißsaal schlechte Herztöne sind“, könne sich das Team beispielsweise nicht in Ruhe sofort der Betroffenen widmen, erklärt Zorr. Limitierend sei hier vor allem, dass es kein separates Team gebe, das ausschließlich für Untersuchungen nach sexualisierter Gewalt bereitstehe. Das sei, so Zorr, auch kaum zu finanzieren. Wie verlässlich traumasensible Standards im Alltag tatsächlich sind, entscheide sich weniger nach Leitlinien als nach Ressourcen, Zuständigkeiten und Abläufen im Dienstbetrieb. 

Vor diesem Hintergrund hat die Redaktion mehrfach beim Klinikum nach Alternativen zur aktuellen Struktur und regionalen Kooperationen gefragt. Daraufhin teilte das Klinikum mit, dass Mitarbeitende der Frauenklinik in Konstanz und Singen regelmäßig am regionalen Runden Tisch des Landkreises Konstanz teilnähmen – zuletzt am 7. Februar 2025. Dort würden gemeinsam mit anderen Akteur:innen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen erörtert. Aktuell bemühe sich das Klinikum zudem um eine Kooperation mit der Rechtsmedizin in Freiburg, an der die gynäkologischen Kliniken in Konstanz und Singen sowie die Notaufnahmen beteiligt werden sollen. Ein konkreter Zeitplan liegt der Redaktion diesbezüglich nicht vor. Offen bleibt auch, inwiefern besagte Vorhaben ausreichen, um bestehende Lücken zu schließen, sowie die Frage, weshalb derartige Kooperationen nicht längst bestehen. Welche Konsequenzen die vorhandenen Lücken im Versorgungssystem haben können, zeigt auch der Fall von Hannah K. 

Hürden im System und die Konsequenzen für Betroffene

Zwei Tage nach der Tat ruft Hannah K. im Klinikum Konstanz an. Sie kann sofort in der Frauenklinik für die medizinische Untersuchung vorbeikommen, die für die polizeilichen Akten notwendig ist. Die Frau am Telefon sei nett gewesen, und auch die Assistenzärztin, die Hannah K. in Empfang nimmt, habe sich bemüht, empathisch zu sein. 

Die Untersuchung selbst erlebt Hannah K. jedoch als belastend. Ihre Schilderungen dazu erscheinen auch in einem Beitrag von Catcalls of Konstanz, der im Mai 2025 auf Instagram veröffentlicht wird. Noch während der Oberarzt sie vaginal untersuchte, habe er gesagt, sie müsse sich fragen, wieso das passiert sei. Hannah K. schildert im Beitrag weitere Aussagen des Arztes: „Wenn Sie den jungen Mann anzeigen, muss Ihnen aber schon klar sein, dass er kein schönes Leben mehr haben wird.“ In dieser für Hannah K. vulnerablen Situation verschieben solche Formulierungen die Verantwortung für die Tat weg vom Täter und hin zu ihr. Aufgrund der Aussagen schämt sich Hannah K. bei der Untersuchung. Sie ist verwirrt und unsicher. Ihrer persönlichen Erfahrung zufolge seien nicht fehlende Ressourcen oder Wartezeiten das Problem gewesen, sondern der von ihr als unsensibel empfundene Umgang des Oberarztes mit ihr als Betroffener.

Catcalls of Konstanz ist die Konstanzer Ortsgruppe des Vereins Chalk Back Deutschland e.V. Sie kreiden Catcalls wortwörtlich an, indem sie Erfahrungen sexualisierter Belästigung dort auf die Straße schreiben, wo sie erlebt wurden. Die Ankreidungen werden dann auf dem Instagram Account der Gruppe geteilt und somit langfristig sichtbar gemacht.

„Täter-Opfer-Umkehr“ oder „Victim Blaming“ beschreibt die Schuldumkehr im Kontext (sexualisierter) Gewalt. Sie verschiebt die Verantwortung für Übergriffe von Tätern auf die Betroffenen und erweckt den Eindruck, Betroffene seien „selbst Schuld“. Gleichzeitig lenkt sie den öffentlichen Diskurs weg von strukturellen Problemen hin zum Verhalten oder der Kleidung der Betroffenen. Das schützt Täter und hält patriarchale Machtstrukturen aufrecht. Es kann zur Folge haben, dass Betroffene sich nicht trauen, eine Tat zur Anzeige zu bringen.

In der Kommentarspalte des Beitrags meldet sich daraufhin auch der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz zu Wort. „Die beschriebenen Aussagen stehen im Widerspruch zu dem, wofür wir als Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz stehen. […] Für uns ist klar: Gewalt ist nie das Verschulden der betroffenen Person. Wir nehmen solche Schilderungen sehr ernst – und machen das deutlich: in Wort, Haltung und Handeln. […]“

Auf Anfrage der Redaktion beschreibt das Klinikum per Mail, nach Bekanntwerden des Beitrags eine interne Aufarbeitung eingeleitet zu haben. Chefarzt Andreas Zorr habe veranlasst, Untersuchungen von Betroffenen sexualisierter Gewalt aus dem Jahr 2021 zu sichten; die behandelnden Ärztinnen und Ärzte seien gebeten worden, ihre damaligen Untersuchungen zu reflektieren und mögliche Übereinstimmungen zu prüfen. Eine eindeutige Zuordnung sei wegen der anonymen Schilderung und des zeitlichen Abstands laut Klinikum nicht möglich gewesen. Zusätzlich sei als Kontaktmöglichkeit die E-Mail-Adresse safespace@glkn.de eingerichtet und später in das reguläre Beschwerdemanagement überführt worden. 

Hannah K. sagt, sie habe diesen Kontaktweg im Oktober 2025 genutzt und im Dezember eine Antwort erhalten, mit dem Hinweis auf technische Probleme. Auf weitere Nachrichten mit Terminvorschlägen habe sie zunächst keine Rückmeldung bekommen. Die Redaktion bat das Klinikum um eine Stellungnahme zum geschilderten Ablauf. Daraufhin verwies das Klinikum auf berufs- und datenschutzrechtliche Grenzen und äußerte sich zu personenbezogenen Vorgängen nicht im Detail. Inzwischen hat nach Angaben von Hannah K. ein persönliches Gespräch mit dem Chefarzt und einer Person aus dem Beschwerdemanagement des Klinikums stattgefunden.

Teil 2: Bei der Polizei

Was passiert, wenn Betroffene sexualisierter Gewalt zur Polizei gehen?

Möchten Betroffene sexualisierter Gewalt die Tat zur Anzeige bringen, führt sie der nächste Schritt zur Polizei. Hannah K. erzählt, dass bei der Kriminalpolizei in Konstanz alles getan worden sei, damit sie sich wohlfühle. Sie sei sorgfältig aufgeklärt worden, die Beamt:innen hätten sich Zeit genommen und ihr alle Fragen beantwortet. Die zuständige Person sei ein „guter, unterstützender und ermutigender Kontakt“ gewesen, erinnert sich Hannah K.

Das karla Magazin hat bei der Polizeidienststelle Konstanz nach den Abläufen gefragt, die folgen, nachdem sich Betroffene sexualisierter Gewalt dort melden. Schriftlich erklärt Maren Hagel, die Opferschutzbeauftragte der Dienststelle Konstanz, dass Polizeidienststellen dazu verpflichtet sind, Strafanzeigen entgegenzunehmen und Beamt:innen dafür rund um die Uhr erreichbar sind. Weiter erklärt sie: „Sobald in der ersten Sachverhaltsabklärung deutlich wird, dass es sich um ein Sexualdelikt handelt, geht die Zuständigkeit sofort an die Kriminalpolizei über. Es werden zeitnah fachlich geschulte Beamte und Beamtinnen eingesetzt, auch um Mehrfachvernehmungen zu vermeiden.“

Wie die Dienststelle Konstanz einen traumasensiblen Umgang mit Betroffenen (sexualisierter) Gewalt gewährleistet

Die Dienststelle habe immer verfügbare Ansprechpersonen zum Thema Opferschutz. Beamt:innen würden jährlich geschult und könnten zudem an internen Fortbildungsmöglichkeiten teilnehmen. „Die Ansprechpartner Opferschutz an den einzelnen Dienststellen sind vor Ort für Fragen der Kollegen und Kolleginnen da und im engen Austausch mit der Opferschutzkoordination“, so Hagel. Zudem würden Betroffene unterstützt, indem Hilfsorganisationen und Fachberatungsstellen in ihrem Einverständnis einbezogen werden. Damit geht die Polizeidienststelle Konstanz im Fall Hannah K. mit gutem Beispiel voran. Denn auch hier sind Arbeitsbelastung und die verfügbaren Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Beamt:innen entscheidend für einen traumasensiblen Umgang mit Betroffenen.

Teil 3: Vor Gericht 

Zwischen Urteil und Ohnmacht: Hannah K.s Weg durch die Justiz

„Im Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen in Löwen in Belgien bin ich schockiert, gelähmt, sprachlos und habe das starke Gefühl von Ungerechtigkeit und im selben Moment von Machtlosigkeit.“

Hannah K. 

Strafverfolgungsbehörden sind in Deutschland dazu verpflichtet, zu ermitteln, sobald ein Verbrechen zur Anzeige gebracht wird. Die Staatsanwaltschaft erhebt grundsätzlich Anklage, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung besteht. 

So kommt auch der Fall von Hannah K. vor Gericht. Sie selbst tritt dort als Zeugin und Nebenklägerin auf. Im Oktober 2022 wird der am Amtsgericht Konstanz angesetzte Gerichtstermin nicht einmal 24 Stunden im Voraus abgesagt. Im April 2023, ein halbes Jahr später, kommt es dann beim Ersatztermin am Amtsgericht unter klarer Beweislage zur Verurteilung des Täters. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, eine Geldstrafe an die Geschädigte und eine Spende an den Verein „Frauen helfen Frauen in Not e.V.“ seien, gemessen an den Folgen für die Geschädigte, adäquat. Hannah K. ist vom Urteil überrascht: „Ich dachte, ich habe keine Chance, aber ich habe mich gesehen und unterstützt gefühlt.“

Infografik: Sophia Bogdahn

Doch der Angeklagte legt Berufung ein, der stattgegeben wird. Im Juli 2024 findet deshalb eine zweite Verhandlung vor dem Landgericht Konstanz statt. Auch hier ist die Beweislage klar, auch hier wird der Angeklagte für schuldig erklärt. Er gesteht, aber das Urteil des Amtsgerichts wird aufgehoben und neu gefasst: Neben einer Geldstrafe und Spende wird eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Die Tat sei spontan gewesen und dem Angeklagten seien die Folgen erst im Nachhinein bewusst geworden. Er habe zur Aufarbeitung seiner Schuld psychologische Hilfe in Anspruch genommen, seine Sozialprognose sei gut. Beruflich sei er integriert und er werde bald Vater. Es sei nicht davon auszugehen, dass er noch einmal straffällig werde, so die Begründung des Landgerichts. 

Nach der Urteilsverkündung bricht Hannah K. in Tränen aus. Sie erinnert sich, dass sich die Richterin im Anschluss an sie persönlich wendet und das Urteil rechtfertigen möchte. 

„Ich verstehe das einfach nicht, weil es nicht logisch ist! Warum nutzt die Richterin nicht ihre Autorität, um sich an den Täter zu wenden, sondern tritt nochmal in meine Richtung nach? Das war mit das Schlimmste.“

Hannah K.

Hannah K. fühlt sich gelähmt, spürt Ungerechtigkeit und Machtlosigkeit. Als Nebenklägerin legt sie Revision ein, so auch die Staatsanwaltschaft. Aber diese wird einstimmig als unbegründet verworfen und das Urteil des Landgerichts tritt im März 2025, fast 4 Jahre nach der Tat, in Kraft.

Teil 4: Hannah K. ist kein Einzelfall 

Ein Verfahrensausgang wie der im Fall von Hannah K.s ist keine Besonderheit. Wenn es zu einer Verurteilung kommt, wird oft nur eine milde Strafe ausgesprochen. Dahinter steckt ein strukturelles Problem. Anstelle der Tat rücken Aspekte wie Geständnisse, fehlende Vorstrafen, berufliche und soziale Integration oder familiäre Perspektiven der Täter in den Fokus. Betroffene und ihre Perspektiven werden damit in den Hintergrund geschoben und unsichtbar gemacht. Das Urteil kann sich wie eine Relativierung ihrer Erfahrung anfühlen. Zudem werden nicht einmal zehn Prozent der zur Anzeige gebrachten Vergewaltigungen auch verurteilt. Oft werden die Verfahren eingestellt, aufgrund fehlender Beweise und Zeug:innen, oder weil Aussage gegen Aussage steht. 

In manchen Fällen kommt hinzu, dass manche Gerichte Betroffenen sogar davon abraten, vor Abschluss der Verhandlungen eine Traumatherapie zu beginnen, aus Sorge, eine Therapie könne die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage beeinflussen. Dahinter steht die Annahme, Therapien könnten die Erinnerungen an die Tat verändern. Betroffene werden so vor die Wahl gestellt, die Tat zur Anzeige zu bringen oder eine Therapie zu beginnen. Richtig durchgeführte Therapien verändern jedoch nicht die wesentliche Erinnerung an die Tat selbst, sondern sollen die Betroffenen im Alltag stabilisieren. 

Was braucht ein System, damit es nach sexualisierter Gewalt unterstützt, statt zusätzliche Hürden aufzubauen?

Unsere Recherche zeigt, dass es abseits der Standards auf dem Papier vor allem eine konsequente Auseinandersetzung und Reflexion der eigenen Abläufe braucht. Wo werden patriarchale und misogyne Strukturen reproduziert? Wo wirkt das System so, dass Betroffene zusätzliche Last tragen und Täter profitieren? 

Im Krankenhaus heißt das etwa: Traumasensible Standards dürfen nicht vom Zufall des Dienstplans abhängen. Wenn Zeit, Ruhe und respektvoller Umgang nur dann funktionieren, wenn es gerade keine Komplikationen bei einer Geburt im Kreißsaal gibt, ist das kein individuelles Versagen, sondern eine Lücke im System. Es braucht klare Zuständigkeiten, geschulte Teams, entsprechende Finanzierung und verlässliche Angebote, die bei internen Beschwerden Vorfälle aufarbeiten. Inklusive der Möglichkeit, verfahrensunabhängig zu dokumentieren und Spuren zu sichern. Regionale Netzwerke und Kooperationen mit der Rechtsmedizin sollten dafür zur Grundversorgung gehören. 

Gewaltambulanzen in Baden-Württemberg

Aktuell gibt es vier Gewaltambulanzen in Baden-Württemberg: Freiburg, Heidelberg, Ulm und Stuttgart.

Nach Gewalttaten wenden sich viele Betroffene nicht sofort an die Polizei – etwa aus Angst, Schock oder Überforderung. Ein Problem dabei: Spuren und Beweise können schnell verloren gehen, wenn sie nicht zeitnah gesichert werden. In den Gewaltambulanzen ist eine kostenlose und verfahrensunabhängige Spurensicherung möglich. Betroffene können dort anonym medizinisch relevante Spuren und Beweise dokumentieren und sichern lassen – auch ohne sofortige Anzeige.

Warum ist das wichtig?
Die gesicherten Beweise können später helfen, falls sich Betroffene doch für ein Strafverfahren entscheiden.

Telefonnummern der Gewaltambulanzen:
Freiburg +49 761 270-81889
Heidelberg +49 152 54648393
Ulm + 49 731/500-65009
Stuttgart +49 152 56783333

Netzwerk ProBeweis in Niedersachsen
Diese Unterstützung für Betroffene von Gewalt bietet auch das Netzwerk ProBeweis in Niedersachsen. Bei häuslicher oder sexualisierter Gewalt können die Beweise unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei dokumentiert und mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden. ProBeweis bietet zusätzlich ärztliche Beratungen an und kann bei Bedarf an weitere Organisationen zur Unterstützung vermitteln.

Telefon: 0511 532-4599

Hannah K.s Erfahrung mit der Polizeidienststelle Konstanz zeigt, was möglich sein kann: ein ruhiger Rahmen, Aufklärung und fachlich geschulte Ansprechpersonen. Damit das nicht von einzelnen engagierten Beamt:innen abhängt, braucht es auch hier flächendeckend verbindliche Fortbildungen, konstante Opferschutzstrukturen und die standardisierte Einbindung von Fachberatungsstellen.

Wie auch im Fall von Hannah K. entscheidet sich oft vor Gericht, ob Betroffene sich gehört oder erneut entmachtet fühlen. Absagen in letzter Minute, fehlende Kontinuität und eine Sprache, die Tatfolgen relativiert oder den Blick vom Täter auf das Opfer lenkt – all das kann Vertrauen zerstören, selbst wenn am Ende eine Verurteilung steht. Um eine Retraumatisierung der Betroffenen im Gerichtsverfahren zu verhindern, muss ein verlässlicher, traumasensibler Umgang höchste Priorität haben. Um nicht erneut Machtlosigkeit und Schutzlosigkeit zu erfahren, müssen Betroffene mit verlässlicher Kommunikation, Begleitung und Unterstützung, transparenten Abläufen und einem klaren Zeitrahmen rechnen können.

Über all dem steht ein Punkt, der sich durch Hannah K.s Geschichte zieht: Haltung muss strukturell abgesichert werden. Gute Absichten und Leitlinien reichen nicht. Aussagen, die Schuld verschieben oder Betroffene moralisch unter Druck setzen, dürfen nicht als „Einzelfall“ stehen bleiben, sondern müssen Konsequenzen haben. Sei es durch ein funktionierendes Beschwerdemanagement, Supervision oder eine Struktur, in der Victim Blaming als solches benannt wird und keinen Platz bekommt.  

Was braucht ein System, damit es nach sexualisierter Gewalt unterstützt, statt zusätzliche Hürden aufzubauen? Eine abschließende Antwort auf diese Frage gibt es nicht, aber der Fall von Hannah K. zeigt, welche Stellschrauben entscheidend sind. Ein System kann Betroffene nach sexualisierter Gewalt unterstützen, wenn es ihnen Kontrolle und Respekt zurückgibt, in Form von Ressourcen, Kooperationen und verbindlichen Standards. Dann liegen auf dem Weg, der eigentlich schützen soll, nicht auch schon Steine.  

Wie auch in diesem Fall werden Betroffene zu selten gehört. Daher bekommt am Ende dieses Textes Hannah K. das letzte Wort. 

„Es war wichtig für mich, mich zu wehren und den Täter anzuzeigen. Ich wollte keine Angst haben, für mich einzustehen, denn es ist mein Recht, Gerechtigkeit einzufordern. Auch wenn auf dem Weg noch viele Steine liegen, dürfen sie uns nicht zum Schweigen bringen. Deshalb würde ich mich jedes Mal wieder dafür entscheiden. Um laut zu sein für alle Betroffenen, die Angst haben oder glauben, sie müssten diese Last alleine tragen. Denn die Schuld trägt immer der Täter, niemals das Opfer!”

Hannah K.