Zum 1. Januar ist das neue Bürgergeld (oder besser: Bürger:innengeld?) in Kraft getreten und hat damit in wesentlichen Punkten das alte Hartz-IV-System abgelöst. „Hartz IV“, zur Erinnerung, steht umgangssprachlich für das „Arbeitslosengeld II“ (ALG II), das wiederum 2005 durch das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ eingeführt wurde – das vierte Gesetz der sogenannten „Hartz-Reformen“, die damals von einer Kommission (Vorsitzender: Peter Hartz) im Auftrag der Regierung von Kanzler a. D. Schröder entworfen wurden. Etwas kompliziert, aber so viel Vorgeschichte muss sein.
Warum war Hartz IV so umstritten? Im Vergleich zur Regelung davor hat Hartz IV die Höhe des Arbeitslosengeldes für Langzeitarbeitslose für alle unabhängig von ihrem vorherigen Einkommen deutlich reduziert, und zwar auf ein Niveau, das lediglich zur Existenzsicherung ausreichen sollte.
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