Heute Abend um kurz vor 18 Uhr wird Alieu Ceesay aus Deutschland ausfliegen. Das steht fest. Doch die rechtlichen Umstände für die Ausreise des 25-jährigen Gambier haben sich geändert. Denn nun handelt es sich nicht mehr um eine Abschiebung, sondern um eine freiwillige Ausreise. Ein Teilerfolg für Ceesay und seinen großen Unterstützerkreis. „Der Betreffende ist seit Juni 2021 vollziehbar ausreisepflichtig und hat die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise nicht genutzt”, hieß es noch Anfang der Woche vom Regierungspräsidium in Karlsruhe.
Nun aber will Alieu Ceesay doch freiwillig ausreisen. Denn damit behält er sich die Möglichkeit vor, wieder nach Konstanz zurückkehren zu können. Durch eine selbstbestimmte Rückkehr entgeht Alieu Ceesay nämlich der sogenannten Wiedereinreisesperre für 30 Monate, die bei einer Abschiebung automatisch entsteht.Während dieser Zeit hätte Alieu Ceesay nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfen und es hätte ihm auch kein Aufenthaltstitel erteilt werden dürfen. Dieses Einreise- und Aufenthaltsverbot gibt es nun nicht.
In einer Pressemitteilung des Aktionsbündnisses Alieu Ceesay heißt es: „Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat einer freiwilligen Ausreise Ceesays zugestimmt, mit der Bedingung, dass er die Kosten des gesamten Abschiebeprozesses selbst trägt.“ Laut Regierungspräsidium in Karlsruhe wurde die Ausreise gewährt, weil sie grundsätzlich Vorrang vor einer Abschiebung hat. „Das Regierungspräsidium hat seine Meinung nicht geändert. Vielmehr hat der Betreffende nach jahrelanger Verweigerung einer freiwilligen Ausreise seine Meinung geändert und wollte nun doch freiwillig ausreisen.“
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