Heute Abend um kurz vor 18 Uhr wird Alieu Ceesay aus Deutschland ausfliegen. Das steht fest. Doch die rechtlichen Umstände für die Ausreise des 25-jährigen Gambier haben sich geändert. Denn nun handelt es sich nicht mehr um eine Abschiebung, sondern um eine freiwillige Ausreise. Ein Teilerfolg für Ceesay und seinen großen Unterstützerkreis. „Der Betreffende ist seit Juni 2021 vollziehbar ausreisepflichtig und hat die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise nicht genutzt”, hieß es noch Anfang der Woche vom Regierungspräsidium in Karlsruhe.
Nun aber will Alieu Ceesay doch freiwillig ausreisen. Denn damit behält er sich die Möglichkeit vor, wieder nach Konstanz zurückkehren zu können. Durch eine selbstbestimmte Rückkehr entgeht Alieu Ceesay nämlich der sogenannten Wiedereinreisesperre für 30 Monate, die bei einer Abschiebung automatisch entsteht.Während dieser Zeit hätte Alieu Ceesay nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfen und es hätte ihm auch kein Aufenthaltstitel erteilt werden dürfen. Dieses Einreise- und Aufenthaltsverbot gibt es nun nicht.
In einer Pressemitteilung des Aktionsbündnisses Alieu Ceesay heißt es: „Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat einer freiwilligen Ausreise Ceesays zugestimmt, mit der Bedingung, dass er die Kosten des gesamten Abschiebeprozesses selbst trägt.“ Laut Regierungspräsidium in Karlsruhe wurde die Ausreise gewährt, weil sie grundsätzlich Vorrang vor einer Abschiebung hat. „Das Regierungspräsidium hat seine Meinung nicht geändert. Vielmehr hat der Betreffende nach jahrelanger Verweigerung einer freiwilligen Ausreise seine Meinung geändert und wollte nun doch freiwillig ausreisen.“
Die Kosten sind nicht ohne: Für seine Ausreise, die Zeit in Abschiebehaft, die Vorführung vor dem Richter, die polizeiliche Begleitung und die Transportkosten soll Alieu Ceesay 10.000 Euro bezahlen. Geld, das der Geflüchtete nicht hat. Seine Unterstützer:innen starten deshalb eine Spendenaktion. Die Kosten hätte Alieu Ceesay aber auch bei seiner Abschiebung zahlen müssen, so steht es im Paragraph 66 des Aufenthaltsgesetzes.
„Von einem auf den anderen Tag ist der Azubi weg.”
Bei der Demo gegen die Abschiebung von Alieu Ceesay am Montagabend auf der Marktstätte sprachen sich das Café Mondial, der Integrationsbeauftragte der Stadt, David Tchakoura, Kulturbürgermeister Andreas Osler sowie Politiker:innen aus dem Gemeinderat und auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Lina Seitzl für eine Zukunft des Geflüchteten in Konstanz aus. Zum Teil mit Erfolg. „In einer aussichtslosen Situation kam durch den Einsatz so vieler Menschen wieder Hoffnung auf. Wir können Dinge bewegen, wenn wir zusammenarbeiten“, sagt Tanja Jäckel vom Verein Hope Human Rights. Laut Regierungspräsidium Karlsruhe hat der politische Protest keine Rolle bei der Gewährung der freiwilligen Ausreise gespielt: „Eine freiwillige Ausreise wird in vergleichbaren Konstellationen unabhängig von „öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen“ gewährt.“
Das Aktionsbündnis Alieu Ceesay setzt sich schon vor seiner Ausreise dafür ein, dass der Geflüchtete schnellstmöglich wieder einreisen kann. Dieses Mal soll Alieu aber von Beginn an mit einem Visum nach Deutschland kommen. Vom Regierungspräsidium heißt es dazu: Der Betreffende kann daher ohne Einhaltung einer Sperrfrist einen Aufenthaltstitel für Deutschland im Rahmen des Visumverfahrens beantragen. Die Erteilungsvoraussetzungen würden sodann von der zuständigen Auslandsvertretung geprüft. Alieus Arbeitgeber bereits zugesichert, dass Alieu seine Ausbildung dann fortsetzen darf.
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